Unfall, wie geht es weiter?
Der Weg zu einem neutralen, werkstatt- und versicherungsunabhängigen Sachverständigen ist immer zu empfehlen! Dieser unterscheidet, ob ein Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall sinnvoll ist. Es ist nicht relevant, ob der Schaden nach 100,- Euro oder 5.000,- Euro aussieht. Sie erhalten auf Wunsch   eine    neutrale   Einschätzung    zur
Zusammenfassung
Ein Unfallgutachten dient zur:

- Feststellung und Sicherung Ihrer Ansprüche gegen den Unfallverursacher
- Beweissicherung für den Anspruchsteller.
- Ermittelung des Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) des
  Restwertes (Wert nach dem Unfall) und zur Feststellung der evtl.
  eingetretenen Wertminderung (Schadenersatz).

Sie haben noch Fragen oder möchten gerne detaillierte Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung!

(Kontakt)
 
unabhängig
anerkannt
geprüft
 
SV-Buero Grimm
Schuldfrage des Unfalls und eine Einordnung, ob ein Normalschaden oder Bagatellschaden (Schäden kleiner 500,- Euro) vorliegt. Eine Information und Beratung über den weiteren Verbleib, ist bis zu diesem Punkt bei uns immer kostenlos.

Wird der Entschluss gefasst ein Unfallgutachten zu erstellen, wird einer unserer Sachverständigen dann nach der Besichtigung Ihres Fahrzeuges ein detailliertes Schadengutachten bzw. eine Reperaturkalkulation/Kostenvoranschlag erstellen. Dies dient nicht nur zur Errechnung der Reparaturkosten, sonder auch als Beweissicherung und zur Vorlage bei der Versicherung, damit Sie Ihren Anspruch geltend machen können.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei einem nicht selbst verschuldetem Unfall, trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten der Reparatur Ihres Fahrzeuges und auch die Kosten der Sachverständigen-Gebühren sowie die Kosten für Ihren evtl. Rechtsbeistand. Diese werden dann direkt von uns mit der Versicherung verrechnet.
Eine kostenlose/unverbindliche Beratung bei unseren Sachverständigen ist immer sinnvoll !
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