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geprüft
 
SV-Buero Grimm
SV-Büro Oliver Grimm,  Salierstraße 68,  67105 Schifferstadt, Tel: 06235 - 95 99 20,  Fax: 06235 - 95 99 21,  E-Mail: info@ihrgutachten.de
Öffnungszeiten:  Mo-Fr.  8:00-12:00 Uhr,  14:00 - 17:30 Uhr ,  Fr. 14:00 - 16:00 Uhr,  sowie nach Vereinbarung
Bauüberwachung

Egal ob sie ein Haus bauen, modernisieren oder sanieren - Ziel ist eine gute Qualität und lange Haltbarkeit. Selbst kleine, beim Bau übersehende Mängel können oft, zum Teil erst Jahre später, ernste Folgen haben - Risse, Feuchte oder Schimmelpilze sind nur einige Beispiele.
Das zu verhindern verspricht Ihnen Ihr Architekt, die Baufirma und die von Ihnen beauftragten Einzelgewerke.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!

Sie sind vielleicht etwas unsicher, ob Ihr Haus einen Mangel hat. Ihr Gefühl ist richtig. Es gibt keine Häuser ohne Baumangel. Diese Bauuntersuchung können wir für Sie tun. Als Beratende Sachverständige bieten wir Ihnen eine neutrale und unabhängige Bauüberwachung. Sollten Mängel feststellt werden, dürfen sie die entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip auf die Baufirma umlegen.
               
Sichern sie das den Baufirmen entgegengebrachte Vertrauen ab - durch eine unabhängige Bauüberwachung / Baubegleitung!

Die verschiedenen Schritte der Baubegleitung:

Mögliche Organisation einer Bauüberwachung:

Wir schlagen 5-10 Ortstermine vor.
Bei Baumängeln richtet sich die Entschädigung nach dem Verursacherprinzip, d.h. Sie dürfen die Kosten auf die Firma umlegen.
Das Honorar des Bauherrenberaters ist ein geringer Teil der dadurch eingesparten Kosten: 0,5% bis 1% Bausumme je Einfamilienhaus.

Termine:
       
Kontrollierte Bauteile:

Rohbauabnahme des Kellers
                                                     


Rohbauabnahme des Hauses           
                                                    


Zwischenabnahme                          
Zwischenabnahme                                                          
                                                               
                                           
Zwischenabnahme        
                 
Zwischenabnahme
                        
Schlußabnahme                                 
         

Zum Bauvertrag:                          

Zwischentermine* sollten dem Gutachter zur Abnahme angezeigt werden:

1. Freigabe der Baugrube zur Verfüllung zur Kontrolle der Bauwerksabdichtung
2. Einbau der Mineralwolle im Dachgeschoss zur Kontrolle der
    Wärmedämmung
3. Einbau der winddichten Schicht/ Blowerdoor Test zur Kontrolle des
    Feuchteschutzes
4. Freigabe zum Innenputz und Estrich zur Kontrolle auf Schallbrücken
5. Balkonabdichtung zur Kontrolle auf Leckagen
6. Fliesenabdichtung zur Kontrolle nach Fehlstellen
7. Freigabe zum Betonieren der Decken zur Kontrolle
    der Luftdichtheit der Wandabschlüsse und auf
    Elektrosmog durch Kabelbündel im Schlafbereich



 

Übersicht
 
 
 
Abdichtung des Kellers
Freigabe zur Verfüllung


Abdichtung der Türen, Fenster, Terrasse,
Balkon, Balkontüren*, Statik, Dachstuhl,
Mauerwerk, Decken

Dachdämmung* (Mineralwolle), Innenputz
Verklinkerung: *Anschluss der
Wärmedämmung an die Fenster,

vor dem Einbau der Außensohlbank,
Rollschicht und Innensohlbank
Dampfsperre* Dach (Feuchteschutz),
Außenputz, Estrich
Fliesenabdichtungen*, Maler, Beläge
alle Gewerke*
Bauabnahme   (nach oben)

Am Ende eines jeden Bauvorhabens steht die offizielle Bauabnahme. Die Baufirma übergibt den Bau an den Bauherren. Gleichzeitig tritt die Umkehr der Beweislast ein. Das heißt: sollten nach der Bauübergabe Mängel festgestellt werden, muss der Bauherr diese beweisen. Solche Verfahren sind oft langwierig und kostenintensiv.
Dieses gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.

Wir empfehlen jedem spätestens vor der endgültigen Bauabnahme einen unabhängigen Baugutachter hinzu zu ziehen, um mögliche Mängel rechtzeitig aufzudecken.

Eine Bauabnahme bezieht sich auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit am Abnahmetag. Die Abnahme für mich als Gutachter beschränkt sich immer auf eine Mitwirkung an einer technischen Abnahme: Für nicht freigelegte Bauteile, wie Abdichtungen (Feuchteschutz), Wärmedämmung (Wärmeschutz), Auflager, Verbindungsmittel (Statik), Schallschutz und nicht stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen, wie Betongütern, Steinsorten oder dergleichen kann deshalb keine Haftung übernommen werden.

Optimale Sicherheit haben sie nur dann, wenn sie bereits während des Bauprozesses einen Baugutachter mit der Überwachung beauftragen. Lesen sie dazu auch die Informationen zum Thema

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