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SV-Buero Grimm
SV-Büro Oliver Grimm,  Salierstraße 68,  67105 Schifferstadt, Tel: 06235 - 95 99 20,  Fax: 06235 - 95 99 21,  E-Mail: info@ihrgutachten.de
Öffnungszeiten:  Mo-Fr.  8:00-12:00 Uhr,  14:00 - 17:30 Uhr ,  Fr. 14:00 - 16:00 Uhr,  sowie nach Vereinbarung
 

Übersicht
 
Dieser soll Auskunft darüber geben, wie hoch der Energieverbrauch des Hauses ist.

Diese Verpflichtung beginnt am 01.07.2008 für Wohngebäude die bis 1965 erbaut sind. Für alle anderen Wohngebäude muss der Energieausweis zum 01.01.2009 vorliegen. Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis zum 01.07.2009 verpflichtend.

Bis 01.10.2008 haben Sie für alle Gebäude noch Wahlfreiheit, ob Sie sich den günstigeren Verbrauchsausweis (Verbrauchspass) oder den aussagekräftigeren Bedarfsausweis (Bedarfspass) ausstellen lassen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Gebäude, die vor 1978 erbaut sind und nicht mehr als 4 Wohneinheiten haben, den Bedarfspass nachweisen.
 
 
Laut Gesetzgeberbeschluss müssen in Zukunft alle Hausbesitzer Ihren Mietern oder Käufern den Gebäudeenergiepass (bzw. Energieausweis) vorlegen können.
Energie-/ Verbrauchsausweis        (nach oben)
Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis des tatsächlichen Energiebverbrauchs ermittelt. Hierzu wird der Energieverbrauch von drei Abrechnungsperioden benötigt.
Der Vorteil dieser Methode ist der, dass relativ einfach und somit kostengünstig ein Energieausweis erstellt werden kann. Eine Hausbegehung ist nicht notwendig.
Der Nachteil ist der, dass das Nutzerverhalten das Endergebnis sehr stark verzerren kann und die Vergleichbarkeit zu anderen Häusern nur bedingt gegeben ist.

Bis 01.10.2008 kann für alle Wohngebäude dieser Energieausweis ausgestellt werden. Danach muss für Häuser die vor 1978 erbaut worden sind und nicht mehr als 4 Wohnungen haben, der Bedarfsausweis ausgestellt werden.



Energie-/ Bedarfsausweis                (nach oben)
Bedarfsausweis für Wohngebäude

Um den Energieverbrauch des Hauses zu ermitteln kann neben einer Erfassung des Verbrauchs auch der Energiebedarf des Hauses ermittelt werden. Das Ergebnis wird im sogenannten Bedarfspass dargestellt. Hierzu   wird   aus  allen
Kenndaten der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Bodenplatte, Keller) sowie der Heizungsanlage der Energiebedarf des Hauses unter normierten Bedingungen errechnet. Das Nutzerverhalten, was sich im tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt spielt hier keine Rolle. Der Vorteil dieser Rechenmethode ist der, dass tatsächlich das Haus als solches bewertet werden kann und nicht das Nutzerverhalten der Bewohner. Sie setzt allerdings eine umfangreiche Datenerhebung durch einen Fachmann vorraus, was aufwendiger und somit teurer ist als die Verbrauchserfassung beim Verbrauchspass. Weiterhin können Modernierungsvorschläge gezielter gemacht werden, da bei der Datenerhebung gleich die Schwachstellen des Hauses klar deutlich werden.

Der Bedarfsausweis ist für Neubauten Pflicht. Für Bestandsgebäude wird er ab 01.10.2008 für die Häuser Pflicht, die vor 1978 erbaut sind und nicht mehr als vier Wohneinheiten haben.

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden werden im Vergleich zum Wohngebäude deutlich mehr Gebäudedaten erhoben.

So werden neben den Daten der baulichen Hülle und der Heizungsanlage auch die jeweiligen Nutzungen im Gebäude mit berücksichtigt. Auch Lüftungs- und Kühlanlagen sowie die Beleuchtung des Hauses fließen in den Energieeffizienzwert mit ein. Das Ergebnis ist ein Wert, der mit einem fiktiven Referenzgebäude (was dem heutigen Stand der Technik entspricht) verglichen wird.

Der Bedarfsausweis für bestehende Nichtwohngebäude ist freiwillig. Da alle wichtigen energierelevanten Daten erfasst werden, können mit ihm jedoch sehr gezielte Energieeinsparungsvorschläge - angefangen von einer effektiveren Dämmung über bessere Heiz- und Kühlsysteme bis hin zur Wahl der Leuchtmittel - gemacht werden.

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